Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Tierpension Höwing

Zur Vermeidung von Krankheiten und Infektionen wird die Aufnahme Ihres Tieres von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

  1. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension Höwing, für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes das Tier artgerecht zu halten.

  2. Bei der Aufnahme muss das Tier frei sein von ansteckenden Krankheiten und Parasiten.
    Evtl. bestehende Erkrankungen sowie deren Therapie sind der Pension mitzuteilen.
    Ebenso sind Besonderheiten und Verhaltensauffälligkeiten bekannt zu geben.

  3. Die Tierpension Höwing haftet nicht für Schäden, die das Tier verursacht. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Tierpension Höwing keine Haftung. Wir weisen darauf hin, dass wir für Erkrankungen, Verletzungen oder das Ableben des Tieres keine Haftung übernehmen.

  4. Der Hundehalter versichert, dass sein Tier haftpflichtversichert ist.

  5. Das Tier muss einen gültigen vollständigen Impfschutz besitzen. Der Impfausweis ist bei der Abgabe vorzuzeigen.

  6. Bei Erkrankungen während des Aufenthaltes ermächtigt der Tierbesitzer die Tierpension Höwing einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten trägt der Besitzer.

  7. Der Besuch der Tierpension Höwing ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

  8. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

  9. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.